Rechtsprechung
   BGH, 05.10.1993 - 1 StR 326/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,9994
BGH, 05.10.1993 - 1 StR 326/93 (https://dejure.org/1993,9994)
BGH, Entscheidung vom 05.10.1993 - 1 StR 326/93 (https://dejure.org/1993,9994)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 1993 - 1 StR 326/93 (https://dejure.org/1993,9994)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,9994) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung und vorsätzlichen Vollrauschs - Rüge der fehlenden Erörterung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Vorliegen der Neigung des übermäßigen Genusses alkoholischer Getränke

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 05.10.1993 - 1 StR 326/93
    Die Anordnung darf nur unterbleiben, wenn eine Entziehungskur von vornherein aussichtslos erscheint (BGHSt 37, 5, 6).
  • BGH, 11.09.1990 - 1 StR 293/90

    Zusammenhang zwischen Hang zum Alkoholmißbrauch und Tat

    Auszug aus BGH, 05.10.1993 - 1 StR 326/93
    Daß sie gerade Symptomwert für einen Hang des Angeklagten zum Mißbrauch von Alkohol hat, daß sie also ihre Wurzel in einem solchen Hang findet und sich in der Tat eine hangbedingte Gefährlichkeit des Angeklagten äußert (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 2 m.w.Nachw.), ist angesichts ihrer (bisherigen) Einmaligkeit kaum festzustellen.
  • BGH, 07.12.1993 - 1 StR 572/93

    Unterbringung in Entziehungsanstalt - Tat als Ausfluß der Sucht - Gefahr

    Voraussetzung hierfür ist, daß den Urteilsgründen zu entnehmen ist, daß die neue Hauptverhandlung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Unterbringung führen wird (BGHSt a.a.O. S. 9; Senatsurteil vom 5. Oktober 1993 - 1 StR 326/93).
  • BGH, 21.02.1995 - 5 StR 759/94

    Symptomzusammenhang - Hang - Gefährlichkeit - Unterbringung - Entziehungsanstalt

    (vgl. BGH, Urteil vom 5. Oktober 1993 - 1 StR 326/93 - BGH, Beschluß vom 28. September 1993 - 1 StR 589/93 - BGHR StGB § 64 Abs. 1 Gefährlichkeit 5).
  • OLG Koblenz, 27.10.2010 - 2 Ss 170/10

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Gefahr der künftigen Begehung

    Aber selbst wenn im Einzelfall der Sachverhalt Anlass bietet, die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt zu prüfen, und der Tatrichter die Prüfung gleichwohl fehlerhaft unterlässt, führt ein solcher den Angeklagten nicht beschwerender Rechtsfehler grundsätzlich nur dann zur Aufhebung des Urteils, wenn den Gründen zu entnehmen ist, dass die neue Hauptverhandlung mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Unterbringung führen wird (vgl. BGH, Urteil vom 5. Oktober 1993 - 1 StR 326/93 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht